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   BSG, 24.11.1976 - 1 RA 131/75   

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https://dejure.org/1976,4228
BSG, 24.11.1976 - 1 RA 131/75 (https://dejure.org/1976,4228)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1976 - 1 RA 131/75 (https://dejure.org/1976,4228)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1976 - 1 RA 131/75 (https://dejure.org/1976,4228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rente - Anrechnung von Beiträgen - Ausfallzeit

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    Auszug aus BSG, 24.11.1976 - 1 RA 131/75
    Die während einer anzurechnenden Ausfallzeit iS des AVG § 36 Abs. 1 S 1 Nr. 6 (= RVO § 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 6 entrichteten Beiträge bleiben bei der Berechnung der Rente gemäß AVG § 32 Abs. 7 S 2 (= RVO § 1255 Abs. 7 S 2) unberücksichtigt (Anschluß an BSG 09.12.1975 GS 1/75 = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2000 - L 3 RA 32/98

    Rentenversicherung

    Das vom Normzweck abweichende Ergebnis in Einzelfällen sei verfassungsrechtlich unbedenklich im Hinblick auf die Befugnis des Gesetzgebers zur Einführung typisierender Regelungen (u.a. BSG 1 RA 131/75 vom 24.11.1976, SozR 2200 § 1255 Nr. 6, BSG 1 RA 1/77 vom 18.01.1978, SozR 2200 § 1255 Nr. 8).
  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 33/89

    Anrechnung eines Berufspraktikums als Ausbildungszeit - Berufspraktikum als

    Der 11. Senat des BSG hat nämlich gleichzeitig betont (aaO Nr. 90 S 242 unter Hinweis auf aaO Nr. 79, SozR 2200 § 1255 Nr. 6; § 1255a Nr. 6 und SozSich 1978, 252), daß Ausbildungszeiten, die innerhalb eines zumindest an sich versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zurückgelegt werden, keine Ausfallzeiten sind, und lediglich im Falle eines bloßen Nebeneinander von Ausbildungszeit und Beschäftigungsverhältnis die Annahme einer Ausbildungsausfallzeit nicht ausgeschlossen.
  • BSG, 07.10.1982 - 4 RJ 85/81

    Arbeitslosenversicherung; Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung; Ermittlung der

    der Fallgruppe, über die der Senat entscheidet, die Anrechnung als Beitragszeit günstiger, müßte es allerdings ebenfalls bei der Berücksichtigung als Ausfallzeit bleiben, weil eine Meistbegünstigung nicht möglich ist (hierzu ua BSG, Urteil vom 14. November 1976 - 1 RA 131/75 = SozR 2200 5 1255 Nr. 6).
  • LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RA 354/04

    Einordnung von Zeiten als Lehrling oder Mitarbeiter in der elterlichen

    Deswegen können solche Ausbildungszeiten keine Anrechnungszeiten sein, die innerhalb eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zurückgelegt werden (BSG SozR 2200 § 1255 Nr. 6, § 1255 a Nr. 6).
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 56/77

    Waisenrente - Berufsausbildung - Beginn - Berufsausbildung nach Tod des

    Die dabei möglicherweise gegebenen Vorteile für Waisen, die - abweichend vom gesetzlichen Regelfall - weder zum Wehr- noch zum Ersatzdienst einberufen werden, durfte der Gesetzgeber aber jedenfalls unter Berücksichtigung der eng begrenzten wirtschaftlichen Auswirkung im Einzelfall vernachlässigen, weil bei der im Sozialversicherungsrecht gebotenen Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen unerläßlich sind (vgl. hierzu BSG in SozR 2200 § 1255 Nr. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 07.10.1982 - 4 RJ 3/82
    Wäre in einem - wohl sehr seltenen - Einzelfall innerhalb der Fallgruppe, über die der Senat entscheidet, die Anrechnung als Beitragszeit günstiger, müßte es allerdings ebenfalls bei der Berücksichtigung als Ausfallzeit bleiben, weil eine Meistbegünstigung nicht möglich ist (hierzu ua BSG, Urteil vom 14. November 1976 - 1 RA 131/75 = SozR 2200 S 1255 Nr. 6).
  • BSG, 18.01.1978 - 1 RA 1/77

    Ausfallzeit - Freiwillige Beiträge

    AVG § 32 Abs. 7 S 2 (= RVO § 1255 Abs. 7 S 2) findet auch auf freiwillige Beiträge Anwendung, die in einer von der pauschalen Ausfallzeit iS von AnVNG Art. 2 § 14 (= ArVNG Art. 2 § 14) umfaßten nachgewiesenen - kürzeren - Ausfallzeit entrichtet worden sind (Anschluß an BSG 24.11.1976 1 RA 131/75 = SozR 2200 § 1255 Nr. 6).
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